Türkische Gastarbeiter
Türkische Gastarbeiter
Nach einem Anstoß aus Italien, der auf deutscher Seite von Ludwig Erhard und Franz Josef Strauß aufgegriffen und mit Unterstützung durch das Auswärtigen Amt weiterentwickelt wurde, unterzeichnete Kanzler Konrad Adenauer am 20. Dezember 1955 in Rom das Anwerbeabkommen mit Italien. In diesem ersten Anwerbeabkommen wurde vereinbart, dass die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit in Italien gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben solle. In den folgenden Jahren schloss die Bundesregierung von 1960 bis 1968 Anwerbeabkommen mit weiteren Staaten: mit Spanien (1960), Griechenland (K1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Südkorea (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).
Quelle: Wikipedia